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Nach Einschätzung des Deutschen Genossenschafts – und Raiffeisenverbandes (DGRV), der die Interessen von insgesamt 5.500 deutschen Genossenschaften vertritt, drohen insbesondere Banken und mittelständischen Unternehmen weitere dramatische Verluste ihrer Eigenkapitalbasis.
© Nach Einschätzung des Deutschen Genossenschafts – und Raiffeisenverbandes (DGRV), der die Interessen von insgesamt 5.500 deutschen Genossenschaften vertritt, drohen insbesondere Banken und mittelständischen Unternehmen weitere dramatische Verluste ihrer Eigenkapitalbasis. Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Standardsetter IASB als Herausgeber der internationalen Bilanzierungsregeln IFRS jetzt überraschend ein Konzept vorgelegt, welche Finanzierungsformen in Unternehmen zukünftig als Eigenkapital in den Bilanzen anerkannt werden sollen.Insbesondere Genossenschaften betroffen Die Konsequenzen aus dieser Regeländerung sind – laut DGRV – für weite Teile der Wirtschaft dramatisch. Fakt ist, dass die neue Bilanzierungsvorschrift zu signifikanten Eigenkapitalverlusten bei allen Unternehmen führt, die ihre Jahresabschlüsse nach den internationalen Standards IFRS aufstellen. Langfristig betrifft dies auch Mittelständler, die sich häufig über rückzahlbare Formen von Eigenkapital (z.B. Genossenschaften, Personengesellschaften) finanzieren.Dr. Eckhard Ott, DGRV-Vorstandsvorsitzender, bemängelt: „Mitten in der schlimmsten Krise der Finanzmärkte, die nach verbreiteter Meinung auch ein Versagen der Bewertungsvorschriften IFRS zutage förderten, sorgt das fachlich verantwortliche Gremium IASB in London jetzt für eine weitere Zuspitzung der prekären Lage vieler Unternehmen.“Vernichtendes Urteil der FachweltDie derzeit gültige Regelung (IAS 32) wird seit Jahren von den mittelständischen und genossenschaftlichen Unternehmen in Europa und den USA heftig kritisiert. Denn nach IAS 32 gelten Einlagen in Genossenschaften und Personengesellschaften bis auf wenige Ausnahmen nicht als Eigenkapital. Im April dieses Jahres hatte das EU-Parlament auf Initiative des deutschen Abgeordneten Alexander Radwan eine Resolution verabschiedet, in der das IASB zur Schaffung einer mittelstands-freundlichen Regelung aufgefordert wurde.Im Laufe dieses Jahres stellten IASB und FASB einen Entwurf der Öffentlichkeit vor. Doch das Echo der Fachwelt fiel vernichtend aus. Mehrheitlich befürworten insbesondere Mittelständler einen europäischen Gegenentwurf, den Anfang 2008 eine Expertengruppe der EU-Kommission (EFRAG) vorstellte. Nach dem so genannten Haftungsansatz („Loss Absorption Approach“) gelten Einlagen als Eigenkapital, sofern sie für Verluste der Gesellschaft haften. Dieser europäische Ansatz wird von Unternehmen und Verbänden unterstützt, aber von IASB und FASB aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.Für Konfrontationskurs entschiedenDas IASB hat sich nach Ansicht des DGRV für einen Konfrontationskurs entschieden. Ohne vorherige Konsultation der Öffentlichkeit und Abstimmung mit dem FASB legt es überraschend seinen neuen Eigenkapitalansatz vor. Der DGRV erkennt darin eine Mogelpackung: die Probleme des alten Standards bleiben aus Sicht des Mittelstandes bestehen und werden durch weitere Einschränkungen sogar noch verschärft. Noch im Laufe des Monats Oktober wollen IASB und FASB eine endgültige Entscheidung über den künftigen Eigenkapitalstandard fällen.
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IFRS verschärft die prekäre Lage des deutschen Mittelstandes

Nach Einschätzung des Deutschen Genossenschafts – und Raiffeisenverbandes (DGRV), der die Interessen von insgesamt 5.500 deutschen Genossenschaften vertritt, drohen insbesondere Banken und mittelständischen Unternehmen weitere dramatische Verluste ihrer Eigenkapitalbasis.

Nach Einschätzung des Deutschen Genossenschafts – und Raiffeisenverbandes (DGRV), der die Interessen von insgesamt 5.500 deutschen Genossenschaften vertritt, drohen insbesondere Banken und mittelständischen Unternehmen weitere dramatische Verluste ihrer Eigenkapitalbasis. Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Standardsetter IASB als Herausgeber der internationalen Bilanzierungsregeln IFRS jetzt überraschend ein Konzept vorgelegt, welche Finanzierungsformen in Unternehmen zukünftig als Eigenkapital in den Bilanzen anerkannt werden sollen.Insbesondere Genossenschaften betroffen Die Konsequenzen aus dieser Regeländerung sind – laut DGRV – für weite Teile der Wirtschaft dramatisch. Fakt ist, dass die neue Bilanzierungsvorschrift zu signifikanten Eigenkapitalverlusten bei allen Unternehmen führt, die ihre Jahresabschlüsse nach den internationalen Standards IFRS aufstellen. Langfristig betrifft dies auch Mittelständler, die sich häufig über rückzahlbare Formen von Eigenkapital (z.B. Genossenschaften, Personengesellschaften) finanzieren.Dr. Eckhard Ott, DGRV-Vorstandsvorsitzender, bemängelt: „Mitten in der schlimmsten Krise der Finanzmärkte, die nach verbreiteter Meinung auch ein Versagen der Bewertungsvorschriften IFRS zutage förderten, sorgt das fachlich verantwortliche Gremium IASB in London jetzt für eine weitere Zuspitzung der prekären Lage vieler Unternehmen.“Vernichtendes Urteil der FachweltDie derzeit gültige Regelung (IAS 32) wird seit Jahren von den mittelständischen und genossenschaftlichen Unternehmen in Europa und den USA heftig kritisiert. Denn nach IAS 32 gelten Einlagen in Genossenschaften und Personengesellschaften bis auf wenige Ausnahmen nicht als Eigenkapital. Im April dieses Jahres hatte das EU-Parlament auf Initiative des deutschen Abgeordneten Alexander Radwan eine Resolution verabschiedet, in der das IASB zur Schaffung einer mittelstands-freundlichen Regelung aufgefordert wurde.Im Laufe dieses Jahres stellten IASB und FASB einen Entwurf der Öffentlichkeit vor. Doch das Echo der Fachwelt fiel vernichtend aus. Mehrheitlich befürworten insbesondere Mittelständler einen europäischen Gegenentwurf, den Anfang 2008 eine Expertengruppe der EU-Kommission (EFRAG) vorstellte. Nach dem so genannten Haftungsansatz („Loss Absorption Approach“) gelten Einlagen als Eigenkapital, sofern sie für Verluste der Gesellschaft haften. Dieser europäische Ansatz wird von Unternehmen und Verbänden unterstützt, aber von IASB und FASB aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.Für Konfrontationskurs entschiedenDas IASB hat sich nach Ansicht des DGRV für einen Konfrontationskurs entschieden. Ohne vorherige Konsultation der Öffentlichkeit und Abstimmung mit dem FASB legt es überraschend seinen neuen Eigenkapitalansatz vor. Der DGRV erkennt darin eine Mogelpackung: die Probleme des alten Standards bleiben aus Sicht des Mittelstandes bestehen und werden durch weitere Einschränkungen sogar noch verschärft. Noch im Laufe des Monats Oktober wollen IASB und FASB eine endgültige Entscheidung über den künftigen Eigenkapitalstandard fällen.

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