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Die Europäische Kommission hat das neue Logo für Bioprodukte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben.
© Die Europäische Kommission hat das neue Logo für Bioprodukte im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 84/19 vom 31.03.2010, S. 19.) veröffentlicht. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben und wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt. Die Verwendung des Bio-Logos auf einem Produkt bedeutet, dass dieses Produkt voll und ganz nach den europäischen Normen für den ökologischen Landbau erzeugt wurde. Codenummer der Zertifizierungsstelle Das Bio-Logo wird ergänzt durch ein neues Instrument für die Kennzeichnung aller Produkte: die Codenummer der Zertifizierungsstelle in standardisiertem Format. Außerdem wird der Ort angegeben, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden. Das neue EU-Bio-Logo darf zwar nicht verändert oder mit anderen Elementen kombiniert werden, es kann aber zusammen mit anderen nationalen oder privaten Gütesiegeln verwendet werden. Zwölf EU-Sterne in Form eines Blattes Beim neuen Logo sind die zwölf EU-Sterne in Form eines Blattes vor einem grünen Hintergrund angeordnet. Dieses „Euro-Blatt“ wurde von Dusan Milenkovic entworfen, dessen Beitrag den Wettbewerb um das EU-Bio-Logo gewann. Die Kommission hat dieses Design als Kollektivmarke eintragen lassen, die Unternehmen und Verbände verwenden können. Ausführliche Leitlinien und Hinweise zur Verwendung des neuen EU-Bio-Logos sind in einem Benutzerhandbuch unter www.organic-farming.eu zu finden. Mit der seit dem 1. Januar 2009 geltenden neuen Verordnung über die biologische Erzeugung wurden einzigartige Normen für Bioprodukte festgelegt. Das Logo soll das Vertrauen der Verbraucher stärken und den ökologischen Landbau in Europa insgesamt fördern. Es wird in der EU und in Drittländern auf vorverpackten Bioprodukten verwendet.
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Neues EU-Bio-Logo vorgestellt

Die Europäische Kommission hat das neue Logo für Bioprodukte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben.

Die Europäische Kommission hat das neue Logo für Bioprodukte im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 84/19 vom 31.03.2010, S. 19.) veröffentlicht. Es ist ab 1. Juli 2010 verbindlich vorgeschrieben und wird in einem Übergangszeitraum von zwei Jahren auf dem Markt eingeführt. Die Verwendung des Bio-Logos auf einem Produkt bedeutet, dass dieses Produkt voll und ganz nach den europäischen Normen für den ökologischen Landbau erzeugt wurde.

Codenummer der Zertifizierungsstelle
Das Bio-Logo wird ergänzt durch ein neues Instrument für die Kennzeichnung aller Produkte: die Codenummer der Zertifizierungsstelle in standardisiertem Format. Außerdem wird der Ort angegeben, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden. Das neue EU-Bio-Logo darf zwar nicht verändert oder mit anderen Elementen kombiniert werden, es kann aber zusammen mit anderen nationalen oder privaten Gütesiegeln verwendet werden.

Zwölf EU-Sterne in Form eines Blattes
Beim neuen Logo sind die zwölf EU-Sterne in Form eines Blattes vor einem grünen Hintergrund angeordnet. Dieses „Euro-Blatt“ wurde von Dusan Milenkovic entworfen, dessen Beitrag den Wettbewerb um das EU-Bio-Logo gewann. Die Kommission hat dieses Design als Kollektivmarke eintragen lassen, die Unternehmen und Verbände verwenden können. Ausführliche Leitlinien und Hinweise zur Verwendung des neuen EU-Bio-Logos sind in einem Benutzerhandbuch unter www.organic-farming.eu zu finden.

Mit der seit dem 1. Januar 2009 geltenden neuen Verordnung über die biologische Erzeugung wurden einzigartige Normen für Bioprodukte festgelegt. Das Logo soll das Vertrauen der Verbraucher stärken und den ökologischen Landbau in Europa insgesamt fördern. Es wird in der EU und in Drittländern auf vorverpackten Bioprodukten verwendet.

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