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Die ab Januar 2009 geltende Gesundheitsreform bringt eine große Versorgungslücke für selbstständige Kassenpatienten mit sich: Denn dann bekommen freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler keinen Cent Krankengeld mehr von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
© Die ab Januar 2009 geltende Gesundheitsreform bringt eine große Versorgungslücke für selbstständige Kassenpatienten mit sich: Denn dann bekommen freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler keinen Cent Krankengeld mehr von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Kann der Versicherte krankheitsbedingt oder nach einem Unfall längere Zeit nicht arbeiten, können die Einkommenseinbußen immens sein, Lohnfortzahlungen gibt es nicht. Damit im Ernstfall die Existenz nicht auf dem Spiel steht, müssen Selbstständige rechtzeitig aktiv werden, denn der Anspruch auf Krankengeld endet automatisch zum 31. Dezember 2008.Bisher hatten freiwillig versicherte Selbstständige die Möglichkeit, ein Krankengeld bei ihrer Krankenkasse zu dem auch für Angestellte geltenden Regelbeitrag mitzuversichern. Das Krankengeld wird dann üblicherweise ab dem 43. Krankheitstag gezahlt. Ab nächstem Jahr müssen nun die Kassen einen zusätzlichen Wahltarif anbieten. Der Haken an der Sache: Mit Abschluss des Wahltarifs bindet man sich für drei Jahre an die Kasse. Ein Recht auf Sonderkündigung entfällt sogar bei Beitragserhöhungen. Rechtzeitig Absicherung einleiten! Selbstständige stehen nun vor der Entscheidung, einen Wahltarif der GKV abzuschließen oder gleich in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auf jeden Fall müssen die Versicherten handeln und einen entsprechenden Antrag stellen. Die Sach- und Haftpflichtversicherung des Bäckerhandwerks (SHB) z.B. entwickelt als berufsständischer Versicherer des Bäckerhandwerks individuelle Lösungen mit ausgesuchten Kooperationspartnern. So wird z.B. auch eine Existenz-Betriebsunterbrechungsversicherung über einen Kooperationspartner angeboten, die vor allem für Betriebe, in denen der Inhaber als Schlüsselfigur fungiert und maßgeblich für den Betriebsablauf ist, sehr wichtig sein kann, denn sie ersetzt bei Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers die weiterlaufenden Kosten und zudem den entgangenen Gewinn.
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Krankengeld für Selbstständige entfällt ab 2009

Die ab Januar 2009 geltende Gesundheitsreform bringt eine große Versorgungslücke für selbstständige Kassenpatienten mit sich: Denn dann bekommen freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler keinen Cent Krankengeld mehr von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die ab Januar 2009 geltende Gesundheitsreform bringt eine große Versorgungslücke für selbstständige Kassenpatienten mit sich: Denn dann bekommen freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler keinen Cent Krankengeld mehr von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Kann der Versicherte krankheitsbedingt oder nach einem Unfall längere Zeit nicht arbeiten, können die Einkommenseinbußen immens sein, Lohnfortzahlungen gibt es nicht. Damit im Ernstfall die Existenz nicht auf dem Spiel steht, müssen Selbstständige rechtzeitig aktiv werden, denn der Anspruch auf Krankengeld endet automatisch zum 31. Dezember 2008.Bisher hatten freiwillig versicherte Selbstständige die Möglichkeit, ein Krankengeld bei ihrer Krankenkasse zu dem auch für Angestellte geltenden Regelbeitrag mitzuversichern. Das Krankengeld wird dann üblicherweise ab dem 43. Krankheitstag gezahlt. Ab nächstem Jahr müssen nun die Kassen einen zusätzlichen Wahltarif anbieten. Der Haken an der Sache: Mit Abschluss des Wahltarifs bindet man sich für drei Jahre an die Kasse. Ein Recht auf Sonderkündigung entfällt sogar bei Beitragserhöhungen. Rechtzeitig Absicherung einleiten! Selbstständige stehen nun vor der Entscheidung, einen Wahltarif der GKV abzuschließen oder gleich in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auf jeden Fall müssen die Versicherten handeln und einen entsprechenden Antrag stellen. Die Sach- und Haftpflichtversicherung des Bäckerhandwerks (SHB) z.B. entwickelt als berufsständischer Versicherer des Bäckerhandwerks individuelle Lösungen mit ausgesuchten Kooperationspartnern. So wird z.B. auch eine Existenz-Betriebsunterbrechungsversicherung über einen Kooperationspartner angeboten, die vor allem für Betriebe, in denen der Inhaber als Schlüsselfigur fungiert und maßgeblich für den Betriebsablauf ist, sehr wichtig sein kann, denn sie ersetzt bei Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers die weiterlaufenden Kosten und zudem den entgangenen Gewinn.

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