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Seit Juni gelten für die Verbreitung ungemießbarer Lebensmittel härter Strafen. Die Verbraucher sollen außerdem besser über „schwarze Schafe“ informiert werden.
© Seit Juni gelten für die Verbreitung ungemießbarer Lebensmittel härter Strafen. Die Verbraucher sollen außerdem besser über „schwarze Schafe“ informiert werden. Der Bundesrat beschloss in seiner Juni härtere Strafen für die Verbreitung ungenießbarer Lebensmittel. Die Bußgelder steigen von 20.000 Euro auf 50.000 Euro. Die Verbraucher sollen außerdem besser über „schwarze Schafe“ unter den Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen informiert werden. Voraussetzung für die anschließende Veröffentlichung ist das Abwägen der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wurde die Datenweitergabe von Länderbehörden an den Bund als Grundlage für das so genannte Lagebild bei landesübergreifenden Lebensmittelskandalen vereinfacht. Schlusspunkt der Gesetzgebung? Auslöser der neuen Gesetzgebung waren vor allem die „Gammelfleisch“-Skandale. Unternehmer müssen den Behörden daher künftig melden, wenn ihnen verdorbenes Fleisch angeboten wird. Das Gesetz gilt als Schlusspunkt eines Zehn-Punkte-Programms, das die Bundesregierung 2005 nach mehreren Lebensmittelskandalen auf den Weg gebracht hatte. Bereits Mitte Mai hatte sich der Vermittlungsausschuss des Bundestages darauf geeinigt, den Schutz der Verbraucher stärker zu berücksichtigen.
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Bundesrat contra „Gammelfleisch“ & Co.

Seit Juni gelten für die Verbreitung ungemießbarer Lebensmittel härter Strafen. Die Verbraucher sollen außerdem besser über „schwarze Schafe“ informiert werden.

Seit Juni gelten für die Verbreitung ungemießbarer Lebensmittel härter Strafen. Die Verbraucher sollen außerdem besser über „schwarze Schafe“ informiert werden.
Der Bundesrat beschloss in seiner Juni härtere Strafen für die Verbreitung ungenießbarer Lebensmittel. Die Bußgelder steigen von 20.000 Euro auf 50.000 Euro. Die Verbraucher sollen außerdem besser über „schwarze Schafe“ unter den Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen informiert werden. Voraussetzung für die anschließende Veröffentlichung ist das Abwägen der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wurde die Datenweitergabe von Länderbehörden an den Bund als Grundlage für das so genannte Lagebild bei landesübergreifenden Lebensmittelskandalen vereinfacht.
Schlusspunkt der Gesetzgebung?
Auslöser der neuen Gesetzgebung waren vor allem die „Gammelfleisch“-Skandale. Unternehmer müssen den Behörden daher künftig melden, wenn ihnen verdorbenes Fleisch angeboten wird. Das Gesetz gilt als Schlusspunkt eines Zehn-Punkte-Programms, das die Bundesregierung 2005 nach mehreren Lebensmittelskandalen auf den Weg gebracht hatte. Bereits Mitte Mai hatte sich der Vermittlungsausschuss des Bundestages darauf geeinigt, den Schutz der Verbraucher stärker zu berücksichtigen.

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