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Vermutlich bis zu 5000 Handwerksbäckereien bundesweit wurden bislang mit Abmahnungen von Brotfabriken und Großfilialisten überzoge
© Vermutlich bis zu 5000 Handwerksbäckereien bundesweit wurden bislang mit Abmahnungen von Brotfabriken und Großfilialisten überzogen. Allein im Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks mit rund 1400 Mitgliedern sind es ca. 400 Bäckereien, die derartig abgemahnt wurden. Dies ist rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden.Gleichwohl drängt sich der Bäckerinnung der Verdacht auf, dass bewusst wegen der hohen Einnahmen (bis zu 750 Euro) insbesondere Bäckereien abgemahnt werden, statt etwa ein Pfandsystem einzuführen. Betroffene Großunternehmen halten zwar entgegen, dass ihnen zu viele Kisten abhanden kämen und ihnen dadurch hohe Schäden entstünden. Dies sei aber nur die halbe Wahrheit, weil wahrscheinlich auch bei diesen Unternehmen Kisten von handwerklichen Bäckereien im Umlauf sind, meint Verbandsgeschäftsführer Walter Dohr. Bei Lieferung an Wiederverkäufer verwenden Bäckereien und Großbetriebe sogenannte „Brotkisten“ zum Transport. Diese Kisten enthalten bei Bäckereien selten einen Firmenaufdruck. Das bedeutet, dass ein Bäcker von zehn gelieferten Brotkisten bei der Rücknahme seiner zehn Kisten unter Umständen nicht nur eigene sondern auch welche von anderen Firmen erhält.So wurden etwa von der „Duisburger Tafel“ Körbe der Firma Kamps an eine Duisburger Bäckerei zurückgegeben, was Kamps zu einer – mittlerweile zurückgezogenen – Abmahnung erwog. ."
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Abmahnwelle überrollt Bäckereien

Vermutlich bis zu 5000 Handwerksbäckereien bundesweit wurden bislang mit Abmahnungen von Brotfabriken und Großfilialisten überzoge

Vermutlich bis zu 5000 Handwerksbäckereien bundesweit wurden bislang mit Abmahnungen von Brotfabriken und Großfilialisten überzogen. Allein im Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks mit rund 1400 Mitgliedern sind es ca. 400 Bäckereien, die derartig abgemahnt wurden. Dies ist rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden.Gleichwohl drängt sich der Bäckerinnung der Verdacht auf, dass bewusst wegen der hohen Einnahmen (bis zu 750 Euro) insbesondere Bäckereien abgemahnt werden, statt etwa ein Pfandsystem einzuführen. Betroffene Großunternehmen halten zwar entgegen, dass ihnen zu viele Kisten abhanden kämen und ihnen dadurch hohe Schäden entstünden. Dies sei aber nur die halbe Wahrheit, weil wahrscheinlich auch bei diesen Unternehmen Kisten von handwerklichen Bäckereien im Umlauf sind, meint Verbandsgeschäftsführer Walter Dohr. Bei Lieferung an Wiederverkäufer verwenden Bäckereien und Großbetriebe sogenannte „Brotkisten“ zum Transport. Diese Kisten enthalten bei Bäckereien selten einen Firmenaufdruck. Das bedeutet, dass ein Bäcker von zehn gelieferten Brotkisten bei der Rücknahme seiner zehn Kisten unter Umständen nicht nur eigene sondern auch welche von anderen Firmen erhält.So wurden etwa von der „Duisburger Tafel“ Körbe der Firma Kamps an eine Duisburger Bäckerei zurückgegeben, was Kamps zu einer – mittlerweile zurückgezogenen – Abmahnung erwog. .“

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