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Als Verantwortlicher für den Brandschutz im Betrieb ist der Unternehmer unter Umständen gut beraten, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
© Als Verantwortlicher für den Brandschutz im Betrieb ist der Unternehmer unter Umständen gut beraten, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Erster Schritt sollte ein fachliches Gespräch mit einem Experten sein. Der Brandschutz rangiert in den meisten Betrieben zumeist am Ende der Prioritätenliste – ein gravierender Fehler! Schließlich sind Menschenleben sowie die Firmenexistenz und damit die Arbeitsplätze vieler Beschäftigter bedroht. Untersuchungen zufolge wird nach einem Totalschaden ein Drittel aller Betriebsstätten nicht mehr aufgebaut. Ein weiteres Drittel überlebt die folgenden fünf Jahre nicht. Heute wird überlegt, ob es nicht günstiger ist, den Betrieb – wenn überhaupt – an anderer Stelle wieder aufzubauen. Brandschutz ist somit auch immer Schutz des Arbeitsplatzes.Erfolgreicher Brandschutz sollte alle Beschäftigten angehen, auch wenn die Verantwortung dafür stets beim Unternehmer liegt. Im Vorfeld ist die Beratung durch einen Fachmann ratsam. Hier gibt es inzwischen Experten, die in den verschiedenen Unternehmen Brandschutzaufgaben übernehmen. Heute sind diese Personen als Brandschutzbeauftragte anerkannt und in der betrieblichen Praxis verankert.Berufsgenossenschaft spricht Empfehlung aus Generell gesetzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte nicht. Laut Industriebaurichtlinie gilt dies erst ab Geschossgrößen von über 5 000 qm. Zusätzlich fordern einige Verkaufsstätten- und Versammlungsstättenverordnungen, Bauaufsichtsbehörden sowie andere städtische Ämter einen Brandschutzbeauftragten. Dasselbe gilt für die Sachversicherer, die dafür dann oft Rabatt gewähren. Somit kann sich die Maßnahme auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken. Die Berufsgenossenschaften verpflichten die Betriebe nicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, sondern sie empfehlen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.weitere Informationen hier.
Branche aktuell

Der Brandschutzbeauftragte

Als Verantwortlicher für den Brandschutz im Betrieb ist der Unternehmer unter Umständen gut beraten, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

Als Verantwortlicher für den Brandschutz im Betrieb ist der Unternehmer unter Umständen gut beraten, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Erster Schritt sollte ein fachliches Gespräch mit einem Experten sein. Der Brandschutz rangiert in den meisten Betrieben zumeist am Ende der Prioritätenliste – ein gravierender Fehler! Schließlich sind Menschenleben sowie die Firmenexistenz und damit die Arbeitsplätze vieler Beschäftigter bedroht. Untersuchungen zufolge wird nach einem Totalschaden ein Drittel aller Betriebsstätten nicht mehr aufgebaut. Ein weiteres Drittel überlebt die folgenden fünf Jahre nicht. Heute wird überlegt, ob es nicht günstiger ist, den Betrieb – wenn überhaupt – an anderer Stelle wieder aufzubauen. Brandschutz ist somit auch immer Schutz des Arbeitsplatzes.Erfolgreicher Brandschutz sollte alle Beschäftigten angehen, auch wenn die Verantwortung dafür stets beim Unternehmer liegt. Im Vorfeld ist die Beratung durch einen Fachmann ratsam. Hier gibt es inzwischen Experten, die in den verschiedenen Unternehmen Brandschutzaufgaben übernehmen. Heute sind diese Personen als Brandschutzbeauftragte anerkannt und in der betrieblichen Praxis verankert.Berufsgenossenschaft spricht Empfehlung aus Generell gesetzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte nicht. Laut Industriebaurichtlinie gilt dies erst ab Geschossgrößen von über 5 000 qm. Zusätzlich fordern einige Verkaufsstätten- und Versammlungsstättenverordnungen, Bauaufsichtsbehörden sowie andere städtische Ämter einen Brandschutzbeauftragten. Dasselbe gilt für die Sachversicherer, die dafür dann oft Rabatt gewähren. Somit kann sich die Maßnahme auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken. Die Berufsgenossenschaften verpflichten die Betriebe nicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, sondern sie empfehlen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.weitere Informationen hier.

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