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In der Europäischen Union wird es künftig keine Vorschriften mehr dafür geben, in welchen Einheiten Mehl, Wasser, Reis, Kakao, oder Nähgarn verkauft werden dürfen.Das Europäische Parlament stimmte
© In der Europäischen Union wird es künftig keine Vorschriften mehr dafür geben, in welchen Einheiten Mehl, Wasser, Reis, Kakao, oder Nähgarn verkauft werden dürfen.Das Europäische Parlament stimmte jetzt in zweiter Lesung einer Neufassung der Regelung für Produkte, die in Fertigpackungen verkauft werden, zu. Die alte Regelung war seit drei Jahrzehnten in Kraft. Mit dem EU-Ministerrat zuvor ein Kompromiss ausgehandelt worden. Obwohl der Rat noch formal zustimmen muss, gilt die Richtlinie „zur Festlegung von Nennfüllmengen" damit als de facto verabschiedet. Die Vielzahl unterschiedlicher Verpackungsgrößen wird seit langem als Hindernis für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt gesehen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt müssen alle EU-Mitgliedstaaten die neue Richtlinie binnen 18 Monaten umsetzen. Somit dürften spätestens im Frühjahr 2009 neue Verpackungsgrößen in den Regalen auftauchen. Fertig verpackte Waren können dann in jeder beliebigen Größe verkauft werden. Der zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen betonte, dass mit dem neuen Gesetz 27 unterschiedliche einzelstaatliche Vorschriften und zwei EU-Richtlinien über Nennfüllmengen durch eine einzige Richtlinie ersetzt würden und dies daher ein gelungenes Beispiel für bessere Rechtssetzung sei.Die Richtlinie gilt für alle Erzeugnisse- mit Ausnahme von Wein, Spirituosen und verpacktem Brot. Für einige Produkte gelten Übergangsfristen, ehe auch diese in neuen Gebindegrößen angeboten werden können. Für Milch, Butter, Kaffee und Teigwaren gelten die jetzigen verbindlichen Füllmengen noch weitere 60 Monate ab Inkrafttreten der Richtlinie. Für weißen Zucker wurde sogar eine Übergangsfrist von 72 Monaten vereinbart. Für die Verbraucher wird sich mit der Freigabe der Verpackungsgrößen nichts ändern, da bei allen Produkten der Preis ohnehin pro 100 g oder pro Liter angegeben werden muss. Dies soll verpflichtend allerdings nur für große Geschäfte gelten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnte in diesem Zusammenhang bereits vor „Täuschung, Verschleierung und mühseligen Produktvergleichen"."
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Neue Verpackungsgrößen erlaubt

In der Europäischen Union wird es künftig keine Vorschriften mehr dafür geben, in welchen Einheiten Mehl, Wasser, Reis, Kakao, oder Nähgarn verkauft werden dürfen.Das Europäische Parlament stimmte

In der Europäischen Union wird es künftig keine Vorschriften mehr dafür geben, in welchen Einheiten Mehl, Wasser, Reis, Kakao, oder Nähgarn verkauft werden dürfen.Das Europäische Parlament stimmte jetzt in zweiter Lesung einer Neufassung der Regelung für Produkte, die in Fertigpackungen verkauft werden, zu. Die alte Regelung war seit drei Jahrzehnten in Kraft. Mit dem EU-Ministerrat zuvor ein Kompromiss ausgehandelt worden. Obwohl der Rat noch formal zustimmen muss, gilt die Richtlinie „zur Festlegung von Nennfüllmengen“ damit als de facto verabschiedet. Die Vielzahl unterschiedlicher Verpackungsgrößen wird seit langem als Hindernis für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt gesehen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt müssen alle EU-Mitgliedstaaten die neue Richtlinie binnen 18 Monaten umsetzen. Somit dürften spätestens im Frühjahr 2009 neue Verpackungsgrößen in den Regalen auftauchen. Fertig verpackte Waren können dann in jeder beliebigen Größe verkauft werden. Der zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen betonte, dass mit dem neuen Gesetz 27 unterschiedliche einzelstaatliche Vorschriften und zwei EU-Richtlinien über Nennfüllmengen durch eine einzige Richtlinie ersetzt würden und dies daher ein gelungenes Beispiel für bessere Rechtssetzung sei.Die Richtlinie gilt für alle Erzeugnisse- mit Ausnahme von Wein, Spirituosen und verpacktem Brot. Für einige Produkte gelten Übergangsfristen, ehe auch diese in neuen Gebindegrößen angeboten werden können. Für Milch, Butter, Kaffee und Teigwaren gelten die jetzigen verbindlichen Füllmengen noch weitere 60 Monate ab Inkrafttreten der Richtlinie. Für weißen Zucker wurde sogar eine Übergangsfrist von 72 Monaten vereinbart. Für die Verbraucher wird sich mit der Freigabe der Verpackungsgrößen nichts ändern, da bei allen Produkten der Preis ohnehin pro 100 g oder pro Liter angegeben werden muss. Dies soll verpflichtend allerdings nur für große Geschäfte gelten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnte in diesem Zusammenhang bereits vor „Täuschung, Verschleierung und mühseligen Produktvergleichen“.“

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