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Am 31. Januar trat die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft. Bereits im November 2007 hatte der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Nun können die Handwerksbetriebe endlich von den Erleichterungen profitieren.
© Am 31. Januar trat die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft. Bereits im November 2007 hatte der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Nun können die Handwerksbetriebe endlich von den Erleichterungen profitieren. Im Gewichtsbereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen sind die Fahrzeuge des Handwerks künftig weitgehend von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten entbunden. Die Befreiung gilt für den Transport von Arbeitsmaterialien, für Verkaufsfahrzeuge und erstmals auch für Auslieferungsfahrten handwerklich hergestellter oder reparierter Waren. Die bisherige Einschränkung auf einen 50 Kilometer-Radius wird mit der Neuregelung hinfällig. Lediglich wer hauptberuflich fährt, muss die Lenk- und Ruhezeiten weiterhin nachweisen. Fahrzeuge im europäisch regulierten Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen sich bis zu 50 Kilometer ohne Fahrtenschreiber oder Tachograph vom Betrieb entfernen. Vorausgesetzt, sie laden nur Materialien, Ausrüstung oder Maschinen, welche ein nicht hauptberuflicher Fahrer transportiert und zur Ausübung seiner handwerklichen Tätigkeit benötigt. Für Verkaufsfahrzeuge in diesem Gewichtsbereich konnte die Befreiung durch eine Ergänzung der Handwerkerreglung ebenfalls gesichert werden. Keine Ausnahmeregelungen greifen – im Gegensatz zur alten Verordnung – für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Sie müssen mit analogen bzw. Neufahrzeuge mit digitalen Tachographen nachgerüstet werden. Durch das Engagement der Handwerksorganisationen konnten wesentliche Verbesserungen für die Betriebe erzielt werden. Im zweiten Schritt sollen auch auf der europäischen Ebene weitere Erleichterungen durchgesetzt werden. Der ZDH hat es sich als mittelfristige Aufgabe gesetzt, die noch bestehenden EU-Einschränkungen auf einen 50-Kilometer-Radius auszuräumen. Dieser Radius entspricht nicht der heutigen Arbeitspraxis der Handwerksbetriebe. Zur Auftragserfüllung sind längere Fahrtwege keine Seltenheit mehr.
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Neue Fahrpersonalverordnung: Erleichterungen für das Handwerk

Am 31. Januar trat die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft. Bereits im November 2007 hatte der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Nun können die Handwerksbetriebe endlich von den Erleichterungen profitieren.

Am 31. Januar trat die neue Fahrpersonalverordnung in Kraft. Bereits im November 2007 hatte der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Nun können die Handwerksbetriebe endlich von den Erleichterungen profitieren. Im Gewichtsbereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen sind die Fahrzeuge des Handwerks künftig weitgehend von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten entbunden. Die Befreiung gilt für den Transport von Arbeitsmaterialien, für Verkaufsfahrzeuge und erstmals auch für Auslieferungsfahrten handwerklich hergestellter oder reparierter Waren. Die bisherige Einschränkung auf einen 50 Kilometer-Radius wird mit der Neuregelung hinfällig. Lediglich wer hauptberuflich fährt, muss die Lenk- und Ruhezeiten weiterhin nachweisen. Fahrzeuge im europäisch regulierten Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen sich bis zu 50 Kilometer ohne Fahrtenschreiber oder Tachograph vom Betrieb entfernen. Vorausgesetzt, sie laden nur Materialien, Ausrüstung oder Maschinen, welche ein nicht hauptberuflicher Fahrer transportiert und zur Ausübung seiner handwerklichen Tätigkeit benötigt. Für Verkaufsfahrzeuge in diesem Gewichtsbereich konnte die Befreiung durch eine Ergänzung der Handwerkerreglung ebenfalls gesichert werden. Keine Ausnahmeregelungen greifen – im Gegensatz zur alten Verordnung – für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Sie müssen mit analogen bzw. Neufahrzeuge mit digitalen Tachographen nachgerüstet werden. Durch das Engagement der Handwerksorganisationen konnten wesentliche Verbesserungen für die Betriebe erzielt werden. Im zweiten Schritt sollen auch auf der europäischen Ebene weitere Erleichterungen durchgesetzt werden. Der ZDH hat es sich als mittelfristige Aufgabe gesetzt, die noch bestehenden EU-Einschränkungen auf einen 50-Kilometer-Radius auszuräumen. Dieser Radius entspricht nicht der heutigen Arbeitspraxis der Handwerksbetriebe. Zur Auftragserfüllung sind längere Fahrtwege keine Seltenheit mehr.

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