on on on
Das Jahres 2010 bringt einen ganzen Reigen von Neuerungen im Steuerbereich mit sich. Der ZDH gibt den Handwerksbetrieben einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen.
© Das Jahres 2010 bringt einen ganzen Reigen von Neuerungen im Steuerbereich mit sich. Der ZDH gibt den Handwerksbetrieben einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen. Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetztes treten zum 1. Januar 2010 Korrekturen bei der Unternehmensteuer in Kraft. Diese betreffen die Zinsschranke und die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Mantelkäufen, aber auch das für das Handwerk wichtige Thema der geringwertigen Wirtschaftsgüter. So wird der Abzugsbetrag, bis zu dem geringwertige Wirtschaftgüter sofort steuerlich abgeschrieben werden können, wieder auf 410 Euro erhöht. Zudem wird das Hinzurechnungsquorum für Zinsanteile von Mieten, Pachten und Leasinggebühren von 65 auf 50% zurückgeführt. Korrekturen bei der Erbschaftsteuer Ebenso sieht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Korrekturen bei der Erbschaftsteuer vor. Mit dieser neuen Ausgestaltung ist eine erbschaftsteuerverträgliche Lösung für die Betriebe des Handwerks sichergestellt, auch wenn das Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht für Todesfälle zum 31.12.2009 ausläuft. So wird die betriebliche Haltefrist zum Jahresbeginn von sieben auf fünf Jahre abgesenkt. Gleiches gilt für die Lohnsummenfrist. Darüber hinaus müssen über diesen Zeitraum von fünf Jahren auch nicht mehr 650%der Lohnsumme erhalten werden, sondern lediglich noch 400%. Das Lohnsummenkriterium gilt zudem anstatt für Betriebe ab zehn Mitarbeitern künftig erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern. Zudem wird der Steuertarif für Geschwister, Nichten und Neffen verbessert. Die Steuersätze variieren ab dem Jahreswechsel je nach Vermögen zwischen 15 und 43%. Erhöhte Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung Auf Drängen des ZDH wurde die bestehende Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern verlängert. Noch bis zum 31. Dezember 2011 können Betriebe bis zu einer Umsatzsteuer von 500.000 Euro die Ist-Versteuerung anwenden. In den alten Bundesländern wurde die Grenze bereits zum 1. Juli 2009 dieser Regelung angepasst und von 250.000 auf 500.000 verdoppelt. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, im Rahmen der Reform des Umsatzsteuerrechts einen grundlegenden Wechsel zur Ist-Versteuerung zu prüfen. Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen Handwerksbetriebe können noch bis zum 31.12.2010 erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. So wurde der 7g-EStG-Investitionsabzugsbetrag, der insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks von großer Bedeutung ist, deutlich verbessert. Ebenso ist noch bis zum Ende des nächsten Jahres die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich. Korrekturen am Einkommensteuertarif Es ist ein Erfolg der kontinuierlichen Lobbyarbeit des ZDH, dass bereits 2009 Einkommensteuererleichterungen in Kraft getreten sind. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde zum 1. Juli 2009 der Eingangssteuersatz von 15 auf 14% gesenkt und der steuerliche Grundfreibetrag angehoben. Zum 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag noch einmal angehoben, auf 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.009 Euro für Ehepartner. Außerdem sind die Steuersätze bei gleichem Einkommen niedriger als 2009. Diese Maßnahmen verbessern die Ertragslage von Personenunternehmen und können dazu beitragen, den privaten Konsum und damit die Auftragslage im Handwerk zu stärken. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll abzugsfähig Ab 1. Januar 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung werden dagegen nur noch als Sonderausgaben anerkannt, sofern die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft werden.
Branche aktuell

Handwerk profitiert von Steuererleichterungen

Das Jahres 2010 bringt einen ganzen Reigen von Neuerungen im Steuerbereich mit sich. Der ZDH gibt den Handwerksbetrieben einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen.

Das Jahres 2010 bringt einen ganzen Reigen von Neuerungen im Steuerbereich mit sich. Der ZDH gibt den Handwerksbetrieben einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen.

Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetztes treten zum 1. Januar 2010 Korrekturen bei der Unternehmensteuer in Kraft. Diese betreffen die Zinsschranke und die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Mantelkäufen, aber auch das für das Handwerk wichtige Thema der geringwertigen Wirtschaftsgüter. So wird der Abzugsbetrag, bis zu dem geringwertige Wirtschaftgüter sofort steuerlich abgeschrieben werden können, wieder auf 410 Euro erhöht. Zudem wird das Hinzurechnungsquorum für Zinsanteile von Mieten, Pachten und Leasinggebühren von 65 auf 50% zurückgeführt.

Korrekturen bei der Erbschaftsteuer
Ebenso sieht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Korrekturen bei der Erbschaftsteuer vor. Mit dieser neuen Ausgestaltung ist eine erbschaftsteuerverträgliche Lösung für die Betriebe des Handwerks sichergestellt, auch wenn das Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht für Todesfälle zum 31.12.2009 ausläuft. So wird die betriebliche Haltefrist zum Jahresbeginn von sieben auf fünf Jahre abgesenkt.

Gleiches gilt für die Lohnsummenfrist. Darüber hinaus müssen über diesen Zeitraum von fünf Jahren auch nicht mehr 650%der Lohnsumme erhalten werden, sondern lediglich noch 400%. Das Lohnsummenkriterium gilt zudem anstatt für Betriebe ab zehn Mitarbeitern künftig erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern. Zudem wird der Steuertarif für Geschwister, Nichten und Neffen verbessert. Die Steuersätze variieren ab dem Jahreswechsel je nach Vermögen zwischen 15 und 43%.

Erhöhte Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung
Auf Drängen des ZDH wurde die bestehende Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern verlängert. Noch bis zum 31. Dezember 2011 können Betriebe bis zu einer Umsatzsteuer von 500.000 Euro die Ist-Versteuerung anwenden. In den alten Bundesländern wurde die Grenze bereits zum 1. Juli 2009 dieser Regelung angepasst und von 250.000 auf 500.000 verdoppelt. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, im Rahmen der Reform des Umsatzsteuerrechts einen grundlegenden Wechsel zur Ist-Versteuerung zu prüfen.

Erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen
Handwerksbetriebe können noch bis zum 31.12.2010 erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. So wurde der 7g-EStG-Investitionsabzugsbetrag, der insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks von großer Bedeutung ist, deutlich verbessert. Ebenso ist noch bis zum Ende des nächsten Jahres die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.

Korrekturen am Einkommensteuertarif
Es ist ein Erfolg der kontinuierlichen Lobbyarbeit des ZDH, dass bereits 2009 Einkommensteuererleichterungen in Kraft getreten sind. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde zum 1. Juli 2009 der Eingangssteuersatz von 15 auf 14% gesenkt und der steuerliche Grundfreibetrag angehoben. Zum 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag noch einmal angehoben, auf 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.009 Euro für Ehepartner. Außerdem sind die Steuersätze bei gleichem Einkommen niedriger als 2009. Diese Maßnahmen verbessern die Ertragslage von Personenunternehmen und können dazu beitragen, den privaten Konsum und damit die Auftragslage im Handwerk zu stärken.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll abzugsfähig
Ab 1. Januar 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung werden dagegen nur noch als Sonderausgaben anerkannt, sofern die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft werden.

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren