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„Das Handwerk begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf die geplante Reform des Erbschaftsteuerrechts. Sie schafft endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebsübergabe“,erklärte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
© „Das Handwerk begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf die geplante Reform des Erbschaftsteuerrechts. Sie schafft endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebsübergabe“,erklärte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Ziel der Reform, Betriebsübergaben mittelständischer Betriebe von Erbschaftsteuern zu verschonen, sei nicht aus dem Auge verloren worden. Sie trägt nach Kentzlers Ansicht dem mit der Kombination aus 85 %-igem Bewertungsabschlag vom Betriebsvermögen, neuem betrieblichem Abzugsbetrag und deutlich erhöhten persönlichen Freibeträgen Rechnung. Bewertungsverfahren entlastet BetriebeKentzler begrüßte, dass das vom Handwerk vorgeschlagene und jetzt anerkannte Bewertungsverfahren garantiert, dass damit Betriebe weitgehend ohne Erbschaftsteuer übergeben werden können – an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu einem Betriebsvermögens 2,8 Mio. Euro. „Dank der nochmals verkürzten betrieblichen Haltefrist und der Begrenzung der Lohnsummenklausel auf sieben Jahre wird die Flexibilität mittelständischer Betriebe weniger eingeschränkt als befürchtet. Zumal das Lohnsummenquorum ohnehin nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt“, so Kentzler.
Branche aktuell

Einigung auf Erbschaftsteuerreform

„Das Handwerk begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf die geplante Reform des Erbschaftsteuerrechts. Sie schafft endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebsübergabe“,erklärte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

„Das Handwerk begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf die geplante Reform des Erbschaftsteuerrechts. Sie schafft endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebsübergabe“,erklärte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Ziel der Reform, Betriebsübergaben mittelständischer Betriebe von Erbschaftsteuern zu verschonen, sei nicht aus dem Auge verloren worden. Sie trägt nach Kentzlers Ansicht dem mit der Kombination aus 85 %-igem Bewertungsabschlag vom Betriebsvermögen, neuem betrieblichem Abzugsbetrag und deutlich erhöhten persönlichen Freibeträgen Rechnung. Bewertungsverfahren entlastet BetriebeKentzler begrüßte, dass das vom Handwerk vorgeschlagene und jetzt anerkannte Bewertungsverfahren garantiert, dass damit Betriebe weitgehend ohne Erbschaftsteuer übergeben werden können – an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu einem Betriebsvermögens 2,8 Mio. Euro. „Dank der nochmals verkürzten betrieblichen Haltefrist und der Begrenzung der Lohnsummenklausel auf sieben Jahre wird die Flexibilität mittelständischer Betriebe weniger eingeschränkt als befürchtet. Zumal das Lohnsummenquorum ohnehin nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt“, so Kentzler.

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