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Die Bundesregierung hat eine positive Zwischenbilanz ihrer Mittelstandspolitik gezogen. Hervorgehoben wird dabei vor allem das Kredit- und Bürgschaftsprogramm.
© Die Bundesregierung hat eine positive Zwischenbilanz ihrer Mittelstandspolitik gezogen. Hervorgehoben wird dabei vor allem das Kredit- und Bürgschaftsprogramm. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand, Hartmut Schauerte verwies auf die 2006 im Bundeskabinett beschlossenen Mittelstandsinitiative, mit der erstmals alle Maßnahmen und Aktivitäten - Gründungsförderung, Ausbildung, Finanzierung, Innovation, Außenwirtschaft und Bürokratieabbau - gebündelt worden seien. Wettbewerbsfähigkeit verbessern Ziel der Initiative war es, die Wachstumskräfte des Mittelstands zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu verbessern. Auch mit ihren beiden Konjunkturpaketen habe die Bundesregierung hierfür wichtige Impulse gesetzt. Grundlegende Eckdaten des „Wirtschaftsfonds Deutschland“ lauten: Das vom Bund garantierte mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm (15 Mrd. Euro) wird bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert. Dazu wird die bisher einjährige Karenzfrist, in der die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden kann, auf vier Monate verkürzt. Auch werden die Laufzeiten weiter flexibilisiert, die Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen wird auf 60% angehoben. Es wird ein vom Bund garantiertes Kreditprogramm der KfW für größere Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro (befristet bis Ende 2010) aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von i.d.R. über 500 Mio. Euro, der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller beträgt i.d.R. bis zu 300 Mio. Euro. Das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen soll besser genutzt und ausgeweitet werden. Die Entscheidungsabläufe sollen sich auf bewährte Entscheidungsgremien des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder) stützen. Die Bundesregierung hat deutliche Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken und bei den Ländern beschlossen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Kontakt mit den jeweiligen Unternehmen und Verbänden den Einsatz neuer Bürgschaftsinstrumente mit dem Ziel, insbesondere die Finanzierungssituation von z.B. Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften zu verbessern. Die Maßnahmen gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können. Mehr zu den Wirtschaftsfonds hier.
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Wirtschaftsfonds stärken den Mittelstand

Die Bundesregierung hat eine positive Zwischenbilanz ihrer Mittelstandspolitik gezogen. Hervorgehoben wird dabei vor allem das Kredit- und Bürgschaftsprogramm.

Die Bundesregierung hat eine positive Zwischenbilanz ihrer Mittelstandspolitik gezogen. Hervorgehoben wird dabei vor allem das Kredit- und Bürgschaftsprogramm.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand, Hartmut Schauerte verwies auf die 2006 im Bundeskabinett beschlossenen Mittelstandsinitiative, mit der erstmals alle Maßnahmen und Aktivitäten – Gründungsförderung, Ausbildung, Finanzierung, Innovation, Außenwirtschaft und Bürokratieabbau – gebündelt worden seien.
Wettbewerbsfähigkeit verbessern
Ziel der Initiative war es, die Wachstumskräfte des Mittelstands zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu verbessern. Auch mit ihren beiden Konjunkturpaketen habe die Bundesregierung hierfür wichtige Impulse gesetzt.
Grundlegende Eckdaten des „Wirtschaftsfonds Deutschland“ lauten:
Das vom Bund garantierte mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm (15 Mrd. Euro) wird bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert. Dazu wird die bisher einjährige Karenzfrist, in der die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden kann, auf vier Monate verkürzt. Auch werden die Laufzeiten weiter flexibilisiert, die Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen wird auf 60% angehoben.
Es wird ein vom Bund garantiertes Kreditprogramm der KfW für größere Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro (befristet bis Ende 2010) aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von i.d.R. über 500 Mio. Euro, der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller beträgt i.d.R. bis zu 300 Mio. Euro.
Das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen soll besser genutzt und ausgeweitet werden. Die Entscheidungsabläufe sollen sich auf bewährte Entscheidungsgremien des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder) stützen. Die Bundesregierung hat deutliche Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken und bei den Ländern beschlossen.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Kontakt mit den jeweiligen Unternehmen und Verbänden den Einsatz neuer Bürgschaftsinstrumente mit dem Ziel, insbesondere die Finanzierungssituation von z.B. Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften zu verbessern.
Die Maßnahmen gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können. Mehr zu den Wirtschaftsfonds hier.

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