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Das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) ist am 2. April in Kraft getreten. Damit sollen Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden.
© Das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) ist am 2. April in Kraft getreten. Damit sollen Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden. Dr. Walther Otremba, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: „Nach Schätzungen des Normenkontrollrats sparen allein die deutschen Arbeitgeber jährlich rund 85 Millionen Euro ein. Nach jahrelangen Vorbereitungen und verschiedenen Modellprojekten dürfen sich alle Beteiligten künftig über wesentliche Erleichterungen freuen.“ Weniger Fehler, schnellere Bearbeitung Neben dem Wegfall von Archivierungspflichten für Arbeitgeber profitierten auch Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger vom ELENA-Gesetz. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung werde dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Die Antragsbearbeitung bei den Leistungsgewährenden Behörden erfolgt mit diesem Verfahren elektronisch, also ohne unnötige Wartezeiten und ohne das Ausfüllen von Papierformularen. Weiterführende Informationen zum Thema „Bürokratieabbau“ hier.
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Das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) ist am 2. April in Kraft getreten. Damit sollen Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden.

Das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) ist am 2. April in Kraft getreten. Damit sollen Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden.
Dr. Walther Otremba, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: „Nach Schätzungen des Normenkontrollrats sparen allein die deutschen Arbeitgeber jährlich rund 85 Millionen Euro ein. Nach jahrelangen Vorbereitungen und verschiedenen Modellprojekten dürfen sich alle Beteiligten künftig über wesentliche Erleichterungen freuen.“
Weniger Fehler, schnellere Bearbeitung
Neben dem Wegfall von Archivierungspflichten für Arbeitgeber profitierten auch Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger vom ELENA-Gesetz. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung werde dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht.
Die Antragsbearbeitung bei den Leistungsgewährenden Behörden erfolgt mit diesem Verfahren elektronisch, also ohne unnötige Wartezeiten und ohne das Ausfüllen von Papierformularen.
Weiterführende Informationen zum Thema „Bürokratieabbau“ hier.

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