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Bargeld muss auch weiterhin wichtiges Zahlungsmittel bleiben: Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Gutachten „Zur Diskussion um Bargeld und die Null-Zins-Politik der Zentralbank“ veröffentlicht.
© Anlass des Gutachtens sind Vorschläge von Ökonomen, Bargeld abzuschaffen. Als Grund wird hierfür insbesondere genannt, dass die Zentralbank nur dann wirksam negative Zinsen einsetzen könnte. Auch der Beschluss der EZB, Ende 2018 die Ausgabe neuer 500 Euro-Scheine einzustellen, und Überlegungen der EU, Bargeldzahlungen künftig nur noch in begrenztem Volumen zuzulassen, hatten die Diskussion um die Rolle des Bargelds neu belebt. Bargeld hat seine Berechtigung
Bundesministerin Zypries sagt dazu: „Bargeld muss auch weiterhin ein wichtiges Zahlungsmittel bleiben. Es hat auch in Zeiten der Digitalisierung seine Berechtigung. Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat plädiert mit überzeugenden ökonomischen Argumenten für die Beibehaltung des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel. Ich danke dem Beirat für sein Gutachten, das einen wertvollen Beitrag zur aktuellen Diskussion leistet.“ Die Gutachter halten eine Abschaffung von Bargeld für einen nicht gerechtfertigten wirtschaftspolitischen Eingriff. Er sei weder zur Kostenersparnis im Zahlungsverkehr noch zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich. Vielmehr sichere das Bezahlen mit Bargeld auch ein Stück informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Auch geldpolitische Begründungen einer Abschaffung des Bargelds weist der Beirat zurück. Die anhaltende Niedrigzinspolitik mit teilweise negativen Zinsen gefährde vielmehr auf Dauer die Finanzstabilität. Der Wissenschaftliche Beirat berät die Bundeswirtschaftsministerin in Form von Gutachten unabhängig in Fragen der Wirtschaftspolitik und bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen selbst.
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Bargeld als wichtiges Zahlungsmittel

Bargeld muss auch weiterhin wichtiges Zahlungsmittel bleiben: Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Gutachten „Zur Diskussion um Bargeld und die Null-Zins-Politik der Zentralbank“ veröffentlicht.

Anlass des Gutachtens sind Vorschläge von Ökonomen, Bargeld abzuschaffen. Als Grund wird hierfür insbesondere genannt, dass die Zentralbank nur dann wirksam negative Zinsen einsetzen könnte. Auch der Beschluss der EZB, Ende 2018 die Ausgabe neuer 500 Euro-Scheine einzustellen, und Überlegungen der EU, Bargeldzahlungen künftig nur noch in begrenztem Volumen zuzulassen, hatten die Diskussion um die Rolle des Bargelds neu belebt.
Bargeld hat seine Berechtigung
Bundesministerin Zypries sagt dazu: „Bargeld muss auch weiterhin ein wichtiges Zahlungsmittel bleiben. Es hat auch in Zeiten der Digitalisierung seine Berechtigung. Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat plädiert mit überzeugenden ökonomischen Argumenten für die Beibehaltung des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel. Ich danke dem Beirat für sein Gutachten, das einen wertvollen Beitrag zur aktuellen Diskussion leistet.“ Die Gutachter halten eine Abschaffung von Bargeld für einen nicht gerechtfertigten wirtschaftspolitischen Eingriff. Er sei weder zur Kostenersparnis im Zahlungsverkehr noch zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich. Vielmehr sichere das Bezahlen mit Bargeld auch ein Stück informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Auch geldpolitische Begründungen einer Abschaffung des Bargelds weist der Beirat zurück. Die anhaltende Niedrigzinspolitik mit teilweise negativen Zinsen gefährde vielmehr auf Dauer die Finanzstabilität. Der Wissenschaftliche Beirat berät die Bundeswirtschaftsministerin in Form von Gutachten unabhängig in Fragen der Wirtschaftspolitik und bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen selbst.

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