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Am 7. November, 5. und 12. Dezember bleiben in Dresden die Läden geschlossen. Für Bäckereien dagegen gilt eine andere Regelung.
© Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht mitteilt, wird es in diesem Jahr in Dresden keine Sonntagsöffnung mehr geben. Die Verordnung der Stadt Dresden über verkaufsoffene Sonntage wurde außer Vollzug gesetzt. Außer Vollzug gesetzt Der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 1. November 2010 auf Antrag von zwei Arbeitnehmern sowie der Gewerkschaft Verdi die „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen und über das verlängerte Offenhalten an bestimmten Werktagen im Jahr 2010“ der Stadt Dresden zum Teil vorläufig außer Vollzug gesetzt. Auch Adventsonntage betroffen Die Außervollzugsetzung betrifft die Ladenöffnung an drei Sonntagen: 7. November, 5. und 12. Dezember in der Landeshauptstadt. Somit werden auch an den Adventsonntagen die Läden in Dresden geschlossen beleiben müssen. Hinsichtlich des bereits verstrichenen 10. Oktobers wurde der Antrag abgelehnt. Maßgeblich für die Entscheidung war die aus Sicht des Senats offensichtliche Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung in §8 Abs.2 Satz1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Sie sei zu unbestimmt. Die schriftliche Begründung wird in etwa drei Wochen erwartet. Weiter Informationen: www.justiz.sachsen.de/ovg. Bäckerei hat geöffnet Wie der Landesinnungsverband Saxoni mitteilt, können regionale Bäcker aktuell an den genannten Sonntagen (7.11, 5. und 12.12.) allerdings öffnen, bis zu sechs Stunden in einem von der Gemeinde beschlossenen zeitlichen Rahmen. Lediglich an bestimmten Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen (wie z.B. am 26.12.) bleibt auch der Bäckerladen geschlossen.
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Keine Sonntagsöffnung 2010 in Dresden mehr

Am 7. November, 5. und 12. Dezember bleiben in Dresden die Läden geschlossen. Für Bäckereien dagegen gilt eine andere Regelung.

Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht mitteilt, wird es in diesem Jahr in Dresden keine Sonntagsöffnung mehr geben. Die Verordnung der Stadt Dresden über verkaufsoffene Sonntage wurde außer Vollzug gesetzt.

Außer Vollzug gesetzt
Der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 1. November 2010 auf Antrag von zwei Arbeitnehmern sowie der Gewerkschaft Verdi die „Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen und über das verlängerte Offenhalten an bestimmten Werktagen im Jahr 2010“ der Stadt Dresden zum Teil vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Auch Adventsonntage betroffen
Die Außervollzugsetzung betrifft die Ladenöffnung an drei Sonntagen: 7. November, 5. und 12. Dezember in der Landeshauptstadt. Somit werden auch an den Adventsonntagen die Läden in Dresden geschlossen beleiben müssen. Hinsichtlich des bereits verstrichenen 10. Oktobers wurde der Antrag abgelehnt.

Maßgeblich für die Entscheidung war die aus Sicht des Senats offensichtliche Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Rechtsverordnung in §8 Abs.2 Satz1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Sie sei zu unbestimmt. Die schriftliche Begründung wird in etwa drei Wochen erwartet. Weiter Informationen: www.justiz.sachsen.de/ovg.

Bäckerei hat geöffnet
Wie der Landesinnungsverband Saxoni mitteilt, können regionale Bäcker aktuell an den genannten Sonntagen (7.11, 5. und 12.12.) allerdings öffnen, bis zu sechs Stunden in einem von der Gemeinde beschlossenen zeitlichen Rahmen. Lediglich an bestimmten Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen (wie z.B. am 26.12.) bleibt auch der Bäckerladen geschlossen.

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