on on on
Wie das „Journal für Umwelt“ berichtet, wird das Bundesumweltministerium die derzeit für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutze
© Wie das „Journal für Umwelt“ berichtet, wird das Bundesumweltministerium die derzeit für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutzen, um eine zusätzliche Regelung für die Besitzer von älteren Pkws einzuführen. Betroffen sind benzinbetriebene Fahrzeuge, die mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation ausgerüstet sind. „Auch diese vor Euro 1 zugelassenen Fahrzeuge erhalten dann eine Plakette“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Weitere Ausnahmeregelungen – etwa für Handwerker und Anlieger mit älteren Fahrzeugen oder die Besitzer von Oldtimern – sind laut dem Bundesumweltminister nicht nötig. „Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. An Stelle von einzelnen Verwaltungsakten können sie auch Allgemeinverfügungen erlassen, die eine unbürokratische Befreiung von Fahrverboten ermöglichen. Aufwändige Einzelfallprüfungen sind jedenfalls nicht erforderlich", so Gabriel."
Branche aktuell

Ausnahme von Fahrverboten

Wie das „Journal für Umwelt“ berichtet, wird das Bundesumweltministerium die derzeit für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutze

Wie das „Journal für Umwelt“ berichtet, wird das Bundesumweltministerium die derzeit für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutzen, um eine zusätzliche Regelung für die Besitzer von älteren Pkws einzuführen. Betroffen sind benzinbetriebene Fahrzeuge, die mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation ausgerüstet sind.

„Auch diese vor Euro 1 zugelassenen Fahrzeuge erhalten dann eine Plakette“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Weitere Ausnahmeregelungen – etwa für Handwerker und Anlieger mit älteren Fahrzeugen oder die Besitzer von Oldtimern – sind laut dem Bundesumweltminister nicht nötig.

„Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. An Stelle von einzelnen Verwaltungsakten können sie auch Allgemeinverfügungen erlassen, die eine unbürokratische Befreiung von Fahrverboten ermöglichen. Aufwändige Einzelfallprüfungen sind jedenfalls nicht erforderlich", so Gabriel."

Nutzfahrzeuge

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren