on on on
In einigen der bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten versicherten Unternehmen kann die im Mai fällige Zahlung an die BGN höher ausfallen als erwartet. Vor allem Filialisten sind betroffen.
© In einigen der bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten versicherten Unternehmen kann die im Mai fällige Zahlung an die BGN höher ausfallen als erwartet. Vor allem Filialisten sind betroffen. Die BGN habe 2007 auf die möglichen Folgen der durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter des BGN-Ehrenamts beschlossenen und am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gefahrtarifänderungen hingewiesen, aber auch darauf, dass mit der Senkung von Unternehmensgefahrklassen in der Regel, jedoch nicht zwingend, Beitragssenkungen einhergehen. Denn niedrigere Unternehmensgefahrklassen konnten eine Folge der Entscheidung sein, die gesonderte Vertriebsgefahrklassen im Gefahrtarif 2008 abzuschaffen. Vorschüsse zu niedrig? Die im Mai fällige Zahlung ist abhängig vom Vertriebsanteil an der Lohnsumme des Betriebs und kann besonders Unternehmen treffen, die neben ihren Produktionsstätten zahlreiche Vertriebsfilialen betreiben. Insgesamt müssen Unternehmer bei der Betrachtung ihrer BGN-Rechnung für 2008 und des Vorschusses für 2009 die Struktur ihres Betriebs aber genauso berücksichtigen wie bisher - unter geänderten Voraussetzungen. Auch wurde der Vorschuss für 2008 im April noch auf der Grundlage des Beitrags 2007 berechnet; also zumeist unter Berücksichtigung der Vertriebsgefahrklasse. Das bedeutet für die Unternehmen mit hohem Filialisierungsgrad, dass ihr in zwei Raten geforderter Vorschuss für das Jahr 2008 vermutlich zu niedrig war, der Differenzbetrag also noch aussteht. Und der komme jetzt zum ebenfalls angepassten Vorschuss für das Jahr 2009 hinzu. Mehr Informationen: www.bgn.de
Branche aktuell

Höhere BGN-Beiträge zu befürchten

In einigen der bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten versicherten Unternehmen kann die im Mai fällige Zahlung an die BGN höher ausfallen als erwartet. Vor allem Filialisten sind betroffen.

In einigen der bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten versicherten Unternehmen kann die im Mai fällige Zahlung an die BGN höher ausfallen als erwartet. Vor allem Filialisten sind betroffen.
Die BGN habe 2007 auf die möglichen Folgen der durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter des BGN-Ehrenamts beschlossenen und am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gefahrtarifänderungen hingewiesen, aber auch darauf, dass mit der Senkung von Unternehmensgefahrklassen in der Regel, jedoch nicht zwingend, Beitragssenkungen einhergehen. Denn niedrigere Unternehmensgefahrklassen konnten eine Folge der Entscheidung sein, die gesonderte Vertriebsgefahrklassen im Gefahrtarif 2008 abzuschaffen.
Vorschüsse zu niedrig?
Die im Mai fällige Zahlung ist abhängig vom Vertriebsanteil an der Lohnsumme des Betriebs und kann besonders Unternehmen treffen, die neben ihren Produktionsstätten zahlreiche Vertriebsfilialen betreiben. Insgesamt müssen Unternehmer bei der Betrachtung ihrer BGN-Rechnung für 2008 und des Vorschusses für 2009 die Struktur ihres Betriebs aber genauso berücksichtigen wie bisher – unter geänderten Voraussetzungen. Auch wurde der Vorschuss für 2008 im April noch auf der Grundlage des Beitrags 2007 berechnet; also zumeist unter Berücksichtigung der Vertriebsgefahrklasse.
Das bedeutet für die Unternehmen mit hohem Filialisierungsgrad, dass ihr in zwei Raten geforderter Vorschuss für das Jahr 2008 vermutlich zu niedrig war, der Differenzbetrag also noch aussteht. Und der komme jetzt zum ebenfalls angepassten Vorschuss für das Jahr 2009 hinzu. Mehr Informationen: www.bgn.de

Berufsgenossenschaft

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren