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Die Reform der Unfallversicherung war Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Kern des Entwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Police dar.
© Die Reform der Unfallversicherung war Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Kern des Entwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Police dar. Die branchenbezogene Organisation der gewerblichen Unfallversicherung habe den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft in den vergangenen Jahren nicht nachvollzogen, schreibt die Regierung zur Notwendigkeit einer Reform. Auf eine Leistungsreform wurde allerdings nach langer Diskussion verzichtet.ZGV bringt Korrekturen auf den Weg Dem Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) war es zuvor gelungen, den Ausschuss von der Korrektur einzelner Punkte zu überzeugen. Vom Tisch ist nunmehr das von Arbeitgebern und Gewerkschaften kritisierte Vorhaben, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, unter Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums zu stellen. Der Umfang der Aufsicht ist nach dem geänderten Entwurf auf die Rechtsaufsicht beschränkt.Zudem verlängerte der Ausschuss auf Antrag der Koalition die Übergangsfrist für die Einführung des neuen Lastenausgleichsverfahrens um drei Jahre bis 2013. Am Lastenausgleich festgehalten An dem geplanten Verteilungsmaßstab des Lastenausgleichs – 70% nach Entgelten und 30% nach Neurenten - wurde hingegen festgehalten. Mit der Fristverlängerung für die Einführung werde den durch den neuen Schlüssel belasteten Unternehmen, u.a. im Handels- und im Dienstleistungssektor entgegengekommen, verkündete die Koalition.Der ZGV kritisiert das Festhalten an diesem Verteilungsschlüssel - er hatte sich im gesamten Gesetzgebungsverfahren insbesondere für eine Veränderung des Verteilungsschlüssels im Lastenausgleich eingesetzt.Zu kurz gesprungen Zudem sei die gesamte Reform zu kurz gesprungen, da entgegen den Aussagen im Koalitionsvertrag auf eine Leistungsreform in der Unfallversicherung verzichtet wird. Nur auf diesem Wege wären nennenswerte Einsparungen zu erzielen.Besonders kritisch zu beurteilen sind laut ZGV die Entwicklungen auf dem Gebiet der Meldungen. Die bislang im Gesetzentwurf monatliche Meldung für die Unfallversicherung an den Rentenversicherungsträger bleibt bestehen. Doppelmeldung entfallen Im Gegenzug soll jedoch der jährliche Lohnnachweis wegfallen. Damit würde zumindest die im Kabinettsentwurf noch vorgesehene Doppelmeldung entfallen.Weiterer Meldetatbestand Durch die Änderungsanträge wird nunmehr noch ein weiterer Meldetatbestand vorgesehen: die geleisteten Arbeitsstunden. Mit einer individuellen/arbeitnehmerbezogenen Meldung der Arbeitsstunden würde laut ZGV der Bürokratie Vorschub geleistet.Demnach würde die jetzt vorgesehene Regelung für ausnahmslos alle Arbeitnehmer eine Aufzeichnungs- und Meldepflicht bedeuten. Die Aufbewahrungsfrist würde sich zudem von zwei auf fünf Jahre mehr als verdoppeln. Zum anderen: Auch dort, wo Zeiterfassungssysteme die Arbeitszeit der Beschäftigten erfassen, sind diese Zeiterfassungssysteme in der Regel nicht mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung verknüpft, in der die DEÜV-Meldungen erstellt werden.
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Die Reform der Unfallversicherung war Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Kern des Entwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Police dar.

Die Reform der Unfallversicherung war Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Kern des Entwurfs des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) stellt eine Organisationsreform der 1884 gegründeten Police dar. Die branchenbezogene Organisation der gewerblichen Unfallversicherung habe den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft in den vergangenen Jahren nicht nachvollzogen, schreibt die Regierung zur Notwendigkeit einer Reform. Auf eine Leistungsreform wurde allerdings nach langer Diskussion verzichtet.ZGV bringt Korrekturen auf den Weg Dem Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) war es zuvor gelungen, den Ausschuss von der Korrektur einzelner Punkte zu überzeugen. Vom Tisch ist nunmehr das von Arbeitgebern und Gewerkschaften kritisierte Vorhaben, den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, unter Fachaufsicht des Bundesarbeitsministeriums zu stellen. Der Umfang der Aufsicht ist nach dem geänderten Entwurf auf die Rechtsaufsicht beschränkt.Zudem verlängerte der Ausschuss auf Antrag der Koalition die Übergangsfrist für die Einführung des neuen Lastenausgleichsverfahrens um drei Jahre bis 2013. Am Lastenausgleich festgehalten An dem geplanten Verteilungsmaßstab des Lastenausgleichs – 70% nach Entgelten und 30% nach Neurenten – wurde hingegen festgehalten. Mit der Fristverlängerung für die Einführung werde den durch den neuen Schlüssel belasteten Unternehmen, u.a. im Handels- und im Dienstleistungssektor entgegengekommen, verkündete die Koalition.Der ZGV kritisiert das Festhalten an diesem Verteilungsschlüssel – er hatte sich im gesamten Gesetzgebungsverfahren insbesondere für eine Veränderung des Verteilungsschlüssels im Lastenausgleich eingesetzt.Zu kurz gesprungen Zudem sei die gesamte Reform zu kurz gesprungen, da entgegen den Aussagen im Koalitionsvertrag auf eine Leistungsreform in der Unfallversicherung verzichtet wird. Nur auf diesem Wege wären nennenswerte Einsparungen zu erzielen.Besonders kritisch zu beurteilen sind laut ZGV die Entwicklungen auf dem Gebiet der Meldungen. Die bislang im Gesetzentwurf monatliche Meldung für die Unfallversicherung an den Rentenversicherungsträger bleibt bestehen. Doppelmeldung entfallen Im Gegenzug soll jedoch der jährliche Lohnnachweis wegfallen. Damit würde zumindest die im Kabinettsentwurf noch vorgesehene Doppelmeldung entfallen.Weiterer Meldetatbestand Durch die Änderungsanträge wird nunmehr noch ein weiterer Meldetatbestand vorgesehen: die geleisteten Arbeitsstunden. Mit einer individuellen/arbeitnehmerbezogenen Meldung der Arbeitsstunden würde laut ZGV der Bürokratie Vorschub geleistet.Demnach würde die jetzt vorgesehene Regelung für ausnahmslos alle Arbeitnehmer eine Aufzeichnungs- und Meldepflicht bedeuten. Die Aufbewahrungsfrist würde sich zudem von zwei auf fünf Jahre mehr als verdoppeln. Zum anderen: Auch dort, wo Zeiterfassungssysteme die Arbeitszeit der Beschäftigten erfassen, sind diese Zeiterfassungssysteme in der Regel nicht mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung verknüpft, in der die DEÜV-Meldungen erstellt werden.

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