on on on
Eine Weihnachtsfeier kann sich leicht als Steuerfalle entpuppen. Für die steuerliche Freistellung sind einige Dinge Voraussetzung.
© Eine Weihnachtsfeier kann sich leicht als Steuerfalle entpuppen. In vielen Unternehmen ist es Tradition, die Mitarbeiter zu einer Betriebsweihnachtsfeier einzuladen. Sachsens Steuerberaterkammer weist darauf hin, dass auch hier der Fiskus schnell mit am Gabentisch sitzt. "Als Firmenchef sollte man die Firmenweihnachtsfeier auch und vor allem im Hinblick auf Steuern klug planen. Ansonsten kann es spätestens bei der Steuererklärung zu Überraschungen kommen", erklärt Steffi Müller, Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen. Fiskus gibt Höchstbetrag vor 110 Euro - das ist der steuerfreie Betrag, den man bei einer Firmenweihnachtsfeier für jeden Mitarbeiter ausgeben darf. Liegen die Ausgaben um auch nur einen Cent höher, sind Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag fällig, denn die gesamten Kosten sind vom Arbeitnehmer steuerlich als "geldwerter Vorteil" zu behandeln. Wichtig ist auch: "Der Betrag von 110 Euro gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Person", sagt Steuerberaterin Müller weiter. Der Tipp vom Steuerberater: "Wer die Partner bzw. Ehegatten mit einlädt, sollte pro Einzelperson mit maximal 55 Euro kalkulieren. Die Ausgaben Speisen, Getränke, Geschenke, Saalmiete und Musik lassen sich im Vorfeld meist gut planen", so Müller. Für die steuerliche Freistellung sind außerdem noch weitere Dinge zu berücksichtigen: - Zu der Feier müssen alle Mitarbeiter eingeladen werden. - Es dürfen maximal zwei solcher Feiern pro Jahr gegenüber dem Finanzamt steuerbegünstigt abgerechnet werden. - Die Veranstaltung muss ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Will der Chef bei der Firmenweihnachtsfeier kleine Geschenke verteilen, so ist zu beachten, dass diese in die 110-Euro-Summe mit hineingerechnet werden müssen. „Ansonsten besteht Steuerpflicht, und dann ist das Präsent nicht mehr ganz so kostenfrei", meint Steffi Müller zum Schluss.
Branche aktuell

Steuerfalle Weihnachtsfeier

Eine Weihnachtsfeier kann sich leicht als Steuerfalle entpuppen. Für die steuerliche Freistellung sind einige Dinge Voraussetzung.

Eine Weihnachtsfeier kann sich leicht als Steuerfalle entpuppen. In vielen Unternehmen ist es Tradition, die Mitarbeiter zu einer Betriebsweihnachtsfeier einzuladen. Sachsens Steuerberaterkammer weist darauf hin, dass auch hier der Fiskus schnell mit am Gabentisch sitzt. "Als Firmenchef sollte man die Firmenweihnachtsfeier auch und vor allem im Hinblick auf Steuern klug planen. Ansonsten kann es spätestens bei der Steuererklärung zu Überraschungen kommen", erklärt Steffi Müller, Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Fiskus gibt Höchstbetrag vor
110 Euro – das ist der steuerfreie Betrag, den man bei einer
Firmenweihnachtsfeier für jeden Mitarbeiter ausgeben darf. Liegen die Ausgaben um auch nur einen Cent höher, sind Lohnsteuer und
Solidaritätszuschlag fällig, denn die gesamten Kosten sind vom
Arbeitnehmer steuerlich als "geldwerter Vorteil" zu behandeln. Wichtig ist auch: "Der Betrag von 110 Euro gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Person", sagt Steuerberaterin Müller weiter. Der Tipp vom
Steuerberater: "Wer die Partner bzw. Ehegatten mit einlädt, sollte pro Einzelperson mit maximal 55 Euro kalkulieren. Die Ausgaben Speisen, Getränke, Geschenke, Saalmiete und Musik lassen sich im Vorfeld meist gut planen", so Müller.

Für die steuerliche Freistellung sind außerdem noch weitere Dinge zu berücksichtigen:
– Zu der Feier müssen alle Mitarbeiter eingeladen werden.
– Es dürfen maximal zwei solcher Feiern pro Jahr gegenüber
dem Finanzamt steuerbegünstigt abgerechnet werden.
– Die Veranstaltung muss ganz überwiegend im eigenbetrieblichen
Interesse des Arbeitgebers liegen.
Will der Chef bei der Firmenweihnachtsfeier kleine Geschenke
verteilen, so ist zu beachten, dass diese in die 110-Euro-Summe mit
hineingerechnet werden müssen. „Ansonsten besteht Steuerpflicht, und dann ist das Präsent nicht mehr ganz so kostenfrei", meint Steffi
Müller zum Schluss.

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren