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Immer mehr Frauen sind im Handwerk tätig. Neben viel Engagement bei der (Weiter-)Bildung gibt es allerdings auch Hürden zu nehmen.
© Immer mehr Frauen sind eigenständig als Unternehmerin im Handwerk tätig. Und auch die jungen Mädchen interessieren sich für handwerkliche Berufe. Neben viel Engagement bei der (Weiter-)Bildung gibt es allerdings für Frauen im Job auch Hürden zu nehmen. Jede vierte Gründung im Handwerk (24%) wird heute von einer Frau vorgenommen. Mit dem Meisterbrief erwerben sie die beste Voraussetzung dafür. Jede fünfte Meisterprüfung (20,1%) wird inzwischen von einer Frau abgelegt. Mittlerweile sind fast 27% der neuen Auszubildenden weiblich. Dabei fällt ihre Wahl immer öfter auch auf gewerblich-technische Berufe. Für (Weiter-)Bildung Um den Frauenanteil im Handwerk weiter zu steigern, werben viele Handwerksorganisationen gezielt in Schulen und bieten auf junge Frauen zugeschnittene Aktionen und Informationsveranstaltungen an. Auch Handwerkskammern bieten gezielte Angebote für weibliche Existenzgründer an, um sie bei Unternehmensgründungen und Übernahmen richtig zu beraten und zu unterstützen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat als Partner am Projekt „Gründerinnen im Handwerk“ mitgewirkt. Ein Drittel der Handwerkskammern hat bisher zugesagt, sich ab April 2011 an einer Roadshow des Bundesministeriums für u.a. Frauen zu beteiligen. Gegen Ausweitung der Mutterschutzfristen Allerdings empfand der ZDH-Präsident Otto Kentzler Ausweitung der Mutterschutzfristen als überzogen. (Das EU-Parlament hat sich für eine Ausweitung des Mutterschutzes von derzeit 14 Wochen auf 20 Wochen und die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei voller Bezahlung ausgesprochen.) „Eine Ausweitung der Mutterschutzfristen bei voller Gehaltszahlung würde den Arbeitgebern deutliche Mehrbelastungen zumuten, die einem wirtschaftlichen Aufschwung im Wege stünden“, so Kentzler. In Deutschland habe man mit der „Elternzeit" ein gut funktionierendes Schutzsystem für Mütter und Väter. Aus Sicht des ZDH ist eine Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie deshalb generell nicht notwendig.
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Immer mehr Frauen sind im Handwerk tätig. Neben viel Engagement bei der (Weiter-)Bildung gibt es allerdings auch Hürden zu nehmen.

Immer mehr Frauen sind eigenständig als Unternehmerin im Handwerk tätig. Und auch die jungen Mädchen interessieren sich für handwerkliche Berufe. Neben viel Engagement bei der (Weiter-)Bildung gibt es allerdings für Frauen im Job auch Hürden zu nehmen.

Jede vierte Gründung im Handwerk (24%) wird heute von einer Frau vorgenommen. Mit dem Meisterbrief erwerben sie die beste Voraussetzung dafür. Jede fünfte Meisterprüfung (20,1%) wird inzwischen von einer Frau abgelegt. Mittlerweile sind fast 27% der neuen Auszubildenden weiblich. Dabei fällt ihre Wahl immer öfter auch auf gewerblich-technische Berufe.

Für (Weiter-)Bildung
Um den Frauenanteil im Handwerk weiter zu steigern, werben viele Handwerksorganisationen gezielt in Schulen und bieten auf junge Frauen zugeschnittene Aktionen und Informationsveranstaltungen an. Auch Handwerkskammern bieten gezielte Angebote für weibliche Existenzgründer an, um sie bei Unternehmensgründungen und Übernahmen richtig zu beraten und zu unterstützen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat als Partner am Projekt „Gründerinnen im Handwerk“ mitgewirkt. Ein Drittel der Handwerkskammern hat bisher zugesagt, sich ab April 2011 an einer Roadshow des Bundesministeriums für u.a. Frauen zu beteiligen.

Gegen Ausweitung der Mutterschutzfristen
Allerdings empfand der ZDH-Präsident Otto Kentzler Ausweitung der Mutterschutzfristen als überzogen. (Das EU-Parlament hat sich für eine Ausweitung des Mutterschutzes von derzeit 14 Wochen auf 20 Wochen und die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei voller Bezahlung ausgesprochen.)

„Eine Ausweitung der Mutterschutzfristen bei voller Gehaltszahlung würde den Arbeitgebern deutliche Mehrbelastungen zumuten, die einem wirtschaftlichen Aufschwung im Wege stünden“, so Kentzler. In Deutschland habe man mit der „Elternzeit" ein gut funktionierendes Schutzsystem für Mütter und Väter. Aus Sicht des ZDH ist eine Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie deshalb generell nicht notwendig.

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