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Das Thema Deklaration zählt sicher nicht zu den beliebtesten und wird daher vielleicht nicht immer so konsequent gesehen, wie es eigentlich notwendig ist.
© Das Thema Deklaration zählt sicher nicht zu den beliebtesten und wird daher vielleicht nicht immer so konsequent gesehen, wie es eigentlich notwendig ist.Die BÄKO möchte ihre Mitglieder auch bei diesem wichtigen Thema unterstützen und hat im pdf-Format eine Vorlage zur Kennzeichnung verwendeter Zusatzstoffe in Bäckersnacks sowie eine verständliche Broschüre zur Deklarationskennzeichnung erstellt. Vorschriften gelten für alle EU Staaten In § 6 LMKV ist u.a. die Kennzeichnung von Zusatzstoffen im Rahmen des Zutatenverzeichnisses geregelt. Seit einigen Jahren gelten diese Zusatzstoffvorschriften für alle EU Staaten.Die in diesen Verordnungen (LMKV und ZZulv) niedergeschriebenen Gesetzestexte sind sehr umfangreich und sicher nicht immer einfach zu verstehen.Deklarationspflichtige Komponenten Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln in der Rezeptur zugesetzt werden, um bestimmte technologische Wirkungen, z. B. Konservieren, Färben, Dicken, zu erzielen. Einfache Grundnahrungsmittel wie zum Beispiel Brötchen können je nach Rezeptur sogar schon deklarationspflichtige Komponenten enthalten.Auch aufgrund der zahlreichen Convenienceprodukte, welche heute im modernen Lebensmittelangebot zu finden sind, treten wir als Endverbraucher recht häufig mit Zusatzstoffen in Kontakt.Die Zulassung von Zusatzstoffen erfolgt aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes nach dem „Verbotsprinzip“.Das bedeutet, dass ein Zusatzstoff nur zugelassen werden darf, wenn seine gesundheitliche Unbedenklichkeit bewiesen ist.
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Deklaration ein wichtiges Thema

Das Thema Deklaration zählt sicher nicht zu den beliebtesten und wird daher vielleicht nicht immer so konsequent gesehen, wie es eigentlich notwendig ist.

Das Thema Deklaration zählt sicher nicht zu den beliebtesten und wird daher vielleicht nicht immer so konsequent gesehen, wie es eigentlich notwendig ist.Die BÄKO möchte ihre Mitglieder auch bei diesem wichtigen Thema unterstützen und hat im pdf-Format eine Vorlage zur Kennzeichnung verwendeter Zusatzstoffe in Bäckersnacks sowie eine verständliche Broschüre zur Deklarationskennzeichnung erstellt. Vorschriften gelten für alle EU Staaten In § 6 LMKV ist u.a. die Kennzeichnung von Zusatzstoffen im Rahmen des Zutatenverzeichnisses geregelt. Seit einigen Jahren gelten diese Zusatzstoffvorschriften für alle EU Staaten.Die in diesen Verordnungen (LMKV und ZZulv) niedergeschriebenen Gesetzestexte sind sehr umfangreich und sicher nicht immer einfach zu verstehen.Deklarationspflichtige Komponenten Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln in der Rezeptur zugesetzt werden, um bestimmte technologische Wirkungen, z. B. Konservieren, Färben, Dicken, zu erzielen. Einfache Grundnahrungsmittel wie zum Beispiel Brötchen können je nach Rezeptur sogar schon deklarationspflichtige Komponenten enthalten.Auch aufgrund der zahlreichen Convenienceprodukte, welche heute im modernen Lebensmittelangebot zu finden sind, treten wir als Endverbraucher recht häufig mit Zusatzstoffen in Kontakt.Die Zulassung von Zusatzstoffen erfolgt aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes nach dem „Verbotsprinzip“.Das bedeutet, dass ein Zusatzstoff nur zugelassen werden darf, wenn seine gesundheitliche Unbedenklichkeit bewiesen ist.

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