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Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hatte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt.
© Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach wie folgt:
Ab 1. September 2016:
  • Im 1. Ausbildungsjahr 485 Euro monatlich brutto
  • Im 2. Ausbildungsjahr 620 Euro monatlich brutto
  • Im 3. Ausbildungsjahr 750 Euro monatlich brutto
Ab 1. September 2017:
  • Im 1. Ausbildungsjahr 500 Euro monatlich brutto
  • Im 2. Ausbildungsjahr 640 Euro monatlich brutto
  • Im 3. Ausbildungsjahr 770 Euro monatlich brutto.
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2018 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der ZV hatte gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Der Tarifausschuss im BMAS hat im Dezember 2016 über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (AVE) öffentlich verhandelt und der AVE einstimmig zugestimmt. Das BMAS hat die AVE nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung hat die AVE rückwirkend zum 1. September 2016 Rechtskraft erlangt.
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Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hatte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt.

Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach wie folgt:
Ab 1. September 2016:

  • Im 1. Ausbildungsjahr 485 Euro monatlich brutto
  • Im 2. Ausbildungsjahr 620 Euro monatlich brutto
  • Im 3. Ausbildungsjahr 750 Euro monatlich brutto

Ab 1. September 2017:

  • Im 1. Ausbildungsjahr 500 Euro monatlich brutto
  • Im 2. Ausbildungsjahr 640 Euro monatlich brutto
  • Im 3. Ausbildungsjahr 770 Euro monatlich brutto.

Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2018 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der ZV hatte gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Der Tarifausschuss im BMAS hat im Dezember 2016 über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (AVE) öffentlich verhandelt und der AVE einstimmig zugestimmt. Das BMAS hat die AVE nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung hat die AVE rückwirkend zum 1. September 2016 Rechtskraft erlangt.

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