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Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen für Weiterbildungswillige deutlich verbessert. Mit dem neuen Meister-BAföG lösen Bund und Länder eine Zusage des Bildungsgipfels 2008 ein.
© Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen für Weiterbildungswillige deutlich verbessert. Mit dem neuen Meister-BAföG lösen Bund und Länder eine Zusage des Bildungsgipfels 2008 ein. Allein in den nächsten vier Jahren werden etwa 272 Mio. Euro zusätzlich in die Fortbildung investiert. Durch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten wird zudem der Anreiz zur Weiterbildung verstärkt. Das Handwerk geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Meister-BAföG daher in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Eine Aufstiegsförderung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Das AFBG sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Durch die neuen Regelungen werden vor allem Familien gestärkt: Auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33% belohnt. Anträge sind bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers zu stellen. Der Förderantrag sollte dort rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme eingehen. Die Berater in den Handwerkskammern und Innungen helfen Betrieben und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne weiter. Zusätzliche Informationen zum Meister-BAföG bietet zudem die Internetseite www.meister-bafoeg.info
Aus- & Weiterbildung

Verbesserung beim Meister-BAföG

Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen für Weiterbildungswillige deutlich verbessert. Mit dem neuen Meister-BAföG lösen Bund und Länder eine Zusage des Bildungsgipfels 2008 ein.

Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen für Weiterbildungswillige deutlich verbessert. Mit dem neuen Meister-BAföG lösen Bund und Länder eine Zusage des Bildungsgipfels 2008 ein.
Allein in den nächsten vier Jahren werden etwa 272 Mio. Euro zusätzlich in die Fortbildung investiert. Durch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten wird zudem der Anreiz zur Weiterbildung verstärkt. Das Handwerk geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Meister-BAföG daher in den nächsten Jahren deutlich steigen wird.
Eine Aufstiegsförderung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Das AFBG sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
Durch die neuen Regelungen werden vor allem Familien gestärkt: Auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33% belohnt.
Anträge sind bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers zu stellen. Der Förderantrag sollte dort rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme eingehen.
Die Berater in den Handwerkskammern und Innungen helfen Betrieben und Mitarbeitern bei allen Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne weiter. Zusätzliche Informationen zum Meister-BAföG bietet zudem die Internetseite www.meister-bafoeg.info

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