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Wie die „Deutsche Handwerkszeitung“ berichtet, hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) seine Forderung nach einem uneingeschränkten Hochschulzugang für Meister bekräftigt. In einem Schreiben
© Wie die „Deutsche Handwerkszeitung“ berichtet, hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) seine Forderung nach einem uneingeschränkten Hochschulzugang für Meister bekräftigt. In einem Schreiben an Wissenschaftsminister Frankenberg hat sich der BWHT zum „Ersten Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich“ dafür eingesetzt, dass ein Nachweis über eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Meister gesetzlich entfällt. BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter erläutert hierzu: „Wir sind der Auffassung, dass dieser Punkt als Einschränkung zu verstehen ist und weder zur Sicherung der Qualität in der Lehre noch zur Verbesserung der Studierfähigkeit beitragen kann.“ Ein weiterer Punkt ist die Einschränkung, dass Meister nur in Zusammenhang mit einem ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang eine Berechtigung zum Hochschulzugang haben. Doch um affine Studiengänge zu finden, muss der Betroffene einen erhöhten Bürokratieaufwand betreiben. Richter erachtet deshalb einen uneingeschränkten Hochschulzugang nach hessischem Vorbild als notwendig, um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu steigern. Auch im Hinblick auf die europäische Öffnung und den europäischen Qualifikationsrahmen sei eine adäquate Anerkennung der Leistung des Berufsbildungssystems unabdingbar."
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Direkter Hochschulzugang für Meister

Wie die „Deutsche Handwerkszeitung“ berichtet, hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) seine Forderung nach einem uneingeschränkten Hochschulzugang für Meister bekräftigt. In einem Schreiben

Wie die „Deutsche Handwerkszeitung“ berichtet, hat der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) seine Forderung nach einem uneingeschränkten Hochschulzugang für Meister bekräftigt. In einem Schreiben an Wissenschaftsminister Frankenberg hat sich der BWHT zum „Ersten Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich“ dafür eingesetzt, dass ein Nachweis über eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Meister gesetzlich entfällt. BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter erläutert hierzu: „Wir sind der Auffassung, dass dieser Punkt als Einschränkung zu verstehen ist und weder zur Sicherung der Qualität in der Lehre noch zur Verbesserung der Studierfähigkeit beitragen kann.“ Ein weiterer Punkt ist die Einschränkung, dass Meister nur in Zusammenhang mit einem ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang eine Berechtigung zum Hochschulzugang haben. Doch um affine Studiengänge zu finden, muss der Betroffene einen erhöhten Bürokratieaufwand betreiben. Richter erachtet deshalb einen uneingeschränkten Hochschulzugang nach hessischem Vorbild als notwendig, um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu steigern. Auch im Hinblick auf die europäische Öffnung und den europäischen Qualifikationsrahmen sei eine adäquate Anerkennung der Leistung des Berufsbildungssystems unabdingbar.“

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