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Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert, darauf verweist aktuell der ZDH.
© Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert, darauf verweist aktuell der ZDH. Von dem ausgeweiteten Förderanspruch und den Darlehensverbesserungen, die zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten sind, profitieren vor allem Familien sowie Alleinerziehende mit Kind, Existenzgründer und fortbildungswillige Migranten. Die Handwerksorganisation hatte sich intensiv für diese Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes stark gemacht. Allein in den kommenden vier Jahren investieren Bund und Länder nun etwa 272 Mio. zusätzlich in die Fortbildungsförderung. Aushängeschild für beruflichen Erfolg „Damit setzt die Politik in Zeiten des drohenden Fachkräftemangels das richtige Signal“, so ZDH-Präsident Otto Kentzler. „Im Handwerk ist der Meisterbrief nach wie vor das Aushängeschild für beruflichen Erfolg und den Weg in die Selbständigkeit. Zuletzt zählten wir jährlich rund 22.000 Meisterprüfungen. Das neue Meister-BAföG wird noch mehr jungen Menschen den Weg zum Meisterbrief ebnen.“ Neu ist, dass seit 1. Juli 2009 Migranten auch dann gefördert werden, wenn sie im Vorfeld nicht berufstätig waren. Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Zudem besteht mit dem neuen Meister-BAföG auch ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Kinderbetreuungszuschlag Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Für Alleinerziehende wird ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Monat und Kind unter 10 Jahren als Zuschuss gegeben. Neu ist, dass der Unterhaltsbeitrag und Kinderzuschlag auch während der Prüfungsvorbereitungsphase von bis zu drei Monaten als Darlehen gewährt wird. Motivation zum Weiterbildungsabschluss Neben dem persönlichen Qualifizierungsanreiz schaffen die neuen Förderungsregelungen eine zusätzliche Motivation zum Weiterbildungsabschluss: Erfolgreichen Prüfungsteilnehmern werden als Leistungsanreiz 25% des Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Mit dem neuen Meister-BAföG zahlt sich Existenzgründer noch mehr aus: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33% belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.meister-bafoeg.info.
Aus- & Weiterbildung

Größerer Anreiz zur Weiterbildung

Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert, darauf verweist aktuell der ZDH.

Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert, darauf verweist aktuell der ZDH.
Von dem ausgeweiteten Förderanspruch und den Darlehensverbesserungen, die zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten sind, profitieren vor allem Familien sowie Alleinerziehende mit Kind, Existenzgründer und fortbildungswillige Migranten. Die Handwerksorganisation hatte sich intensiv für diese Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes stark gemacht. Allein in den kommenden vier Jahren investieren Bund und Länder nun etwa 272 Mio. zusätzlich in die Fortbildungsförderung.

Aushängeschild für beruflichen Erfolg
„Damit setzt die Politik in Zeiten des drohenden Fachkräftemangels das richtige Signal“, so ZDH-Präsident Otto Kentzler. „Im Handwerk ist der Meisterbrief nach wie vor das Aushängeschild für beruflichen Erfolg und den Weg in die Selbständigkeit. Zuletzt zählten wir jährlich rund 22.000 Meisterprüfungen. Das neue Meister-BAföG wird noch mehr jungen Menschen den Weg zum Meisterbrief ebnen.“

Neu ist, dass seit 1. Juli 2009 Migranten auch dann gefördert werden, wenn sie im Vorfeld nicht berufstätig waren. Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Zudem besteht mit dem neuen Meister-BAföG auch ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.

Kinderbetreuungszuschlag
Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Für Alleinerziehende wird ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Monat und Kind unter 10 Jahren als Zuschuss gegeben. Neu ist, dass der Unterhaltsbeitrag und Kinderzuschlag auch während der Prüfungsvorbereitungsphase von bis zu drei Monaten als Darlehen gewährt wird.

Motivation zum Weiterbildungsabschluss
Neben dem persönlichen Qualifizierungsanreiz schaffen die neuen Förderungsregelungen eine zusätzliche Motivation zum Weiterbildungsabschluss: Erfolgreichen Prüfungsteilnehmern werden als Leistungsanreiz 25% des Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Mit dem neuen Meister-BAföG zahlt sich Existenzgründer noch mehr aus: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33% belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.meister-bafoeg.info.

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